Als Wirtschaftsprüfer führen wir Jahresabschlussprüfungen für mittelgroße und große Gesellschaften sowie Konzernabschlussprüfungen und freiwillige Prüfungen durch. Unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Zusätzlich bieten wir u.a. folgende Sonderprüfungen an:
- Prüfung von Unternehmen der öffentlichen Hand (Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 34 c Gewerbeordnung)
- Prüfung der Entgeltmeldungen für Lizenzgebühren "Der Grüne Punkt"
- Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen gemäß § 10 VerpackV
- Prüfung gem. § 64 Abs. III EEG
Was leistet eine freiwillige Prüfung?
Zum einen gibt sie dem Unternehmer Sicherheit bezüglich der Richtigkeit des Jahresabschlusses. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein geprüfter Jahresabschluss von hohem Wert sein und die Kreditwürdigkeit und sogar das Ranking verbessern.
Jetzt Potenziale entdecken: Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihren Beratungsbedarf mit. Wir machen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot.
Unser Angebot, gerne auch maßgeschneidert
- Unternehmensbewertungen
- Gründungs- und Umgründungsprüfungen
- Sondergutachten
- gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen